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ArbG Eberswalde, 04.03.2021 - 4 Ca 57/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Eberswalde, 04.03.2021 - 4 Ca 57/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 5 Sa 560/21
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2021 - 5 Sa 560/21
Höhergruppierung - MTV Medizinisch Soziales Zentrum Uckermark gGmbH - …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 4. März 2021 - 4 Ca 57/20 - abgeändert und unter Klageabweisung im Übrigen festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 1. August 2019 bis zum 30. September 2019 Vergütung nach der Entgeltgruppe KR 9 c Stufe 4 TV MSZ Uckermark zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den sich ergebenden Bruttodifferenzbetrag für August 2019 ab dem 3. September 2019 und für September 2019 ab dem 1. Oktober 2019 zu zahlen.das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 04. März 2012, Az.: 4 Ca 57/20, zugestellt am 22. März 2021, wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt,.